Brandschutzhelfer Pflicht: Ab wann sind Brandschutzhelfer vorgeschrieben?

Brandschutzhelfer im Unternehmen

Die Pflicht verständlich erklärt

Arbeitgeber müssen den betrieblichen Brandschutz organisieren und Beschäftigte für Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, hängt von der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Verhältnissen ab.

Die kurze Antwort: Es gibt keine allgemeine Regel, nach der Brandschutzhelfer erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße erforderlich werden. Bei normaler Brandgefährdung sind nach ASR A2.2 in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Die tatsächliche Anzahl muss zur Gefährdung und Organisation des Betriebs passen.
Das Wichtigste

Was Unternehmen zur Brandschutzhelfer-Pflicht wissen sollten

1

Keine feste Mitarbeitergrenze

Die Anforderungen an Brandbekämpfung und Evakuierung beginnen nicht pauschal erst bei 10, 20 oder 50 Beschäftigten.

5%

Regelfall bei normaler Brandgefährdung

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend.

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Betrieb entscheidet mit

Brandgefährdung, Schichten, Abwesenheiten und räumliche Verhältnisse können eine größere Zahl ausgebildeter Personen erforderlich machen.

Rechtsgrundlage

Woher kommt die Pflicht zu Brandschutzhelfern?

§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen.

Außerdem müssen Beschäftigte benannt werden, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

Die ASR A2.2 konkretisiert den betrieblichen Brandschutz. Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend.

Häufiges Missverständnis

Sind Brandschutzhelfer erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl Pflicht?

Eine pauschale Grenze wie „Brandschutzhelfer sind erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht“ lässt sich aus den genannten Anforderungen nicht ableiten.

Gerade bei kleinen Betrieben führt die reine Prozentrechnung schnell zu Missverständnissen. Fünf Prozent von zehn Beschäftigten ergeben beispielsweise rechnerisch nur 0,5 Personen. Eine halbe ausgebildete Person kann den betrieblichen Brandschutz jedoch nicht sicherstellen.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die mathematische Rechnung. Der Arbeitgeber muss anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation festlegen, wie Brandbekämpfung und Evakuierung gewährleistet werden.

Beispiele

Was bedeuten 5 Prozent in der Praxis?

Beschäftigte 5 % rechnerisch Zusätzlich prüfen
10 0,5 Tatsächliche Verfügbarkeit einer ausgebildeten Person
20 1 Urlaub, Krankheit und andere Abwesenheiten
50 2,5 Ganze Personen sowie organisatorische Reserve
100 5 Arbeitszeiten, Schichten und räumliche Verteilung
200 10 Organisation, Bereiche und besondere Gefährdungen

Ausführlich erklärt: Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen? →

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Ihren Brandschutzhelferbedarf berechnen

Für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung können Sie mit dem PIBSI Brandschutzhelfer-Rechner einen ersten Planungswert ermitteln. Schichtbetrieb, vorhandene Brandschutzhelfer und eine Planungsreserve können berücksichtigt werden.

Schichtbetrieb & Abwesenheiten

Was passiert, wenn der Brandschutzhelfer nicht da ist?

Bei der Festlegung der Anzahl müssen auch typische Abwesenheiten berücksichtigt werden. Die ASR A2.2 nennt dabei unter anderem Fortbildung, Urlaub und Krankheit.

Auch Schichtbetrieb ist zu berücksichtigen. Es hilft einem Unternehmen deshalb wenig, rechnerisch ausreichend viele Brandschutzhelfer ausgebildet zu haben, wenn diese beispielsweise alle in derselben Schicht arbeiten.

Die Brandschutzorganisation muss zur tatsächlichen Anwesenheit der Beschäftigten und zum Betriebsablauf passen.

Erhöhte Brandgefährdung

Wann reichen 5 Prozent nicht aus?

Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein. Auch eine große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte oder eine große Zahl anwesender Personen können Einfluss auf die erforderliche Anzahl haben.

Wichtig: Für eine erhöhte Brandgefährdung gibt die ASR A2.2 keinen pauschalen höheren Prozentsatz vor. Der konkrete Bedarf ist anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Situation festzulegen.

Qualifikation

Was gehört zur Ausbildung eines Brandschutzhelfers?

Brandschutzhelfer müssen fachkundig unterwiesen werden. Dazu gehören Kenntnisse über den betrieblichen Brandschutz, das Verhalten im Brandfall und den Umgang mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.

Die Ausbildung besteht deshalb nicht nur aus Theorie. Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

PIBSI verbindet die theoretischen Ausbildungsinhalte mit einer praktischen Löschübung. Einzelne Mitarbeiter können zu offenen Terminen angemeldet werden. Für größere Gruppen bieten wir Inhouse-Ausbildungen nach Abstimmung direkt im Unternehmen an.

Weiterführende Informationen

Brandschutzhelfer planen und ausbilden

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Pflicht

Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?

§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und Beschäftigte zu benennen, die entsprechende Aufgaben übernehmen.

Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz und die Brandschutzhelfer.

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Brandschutzhelfer?

Eine allgemeine Mitarbeitergrenze, ab der erstmals Brandschutzhelfer erforderlich werden, gibt es so nicht. Maßgeblich sind die Anforderungen des Arbeitsschutzrechts und die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs.

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend.

Braucht ein Betrieb mit 10 Mitarbeitern einen Brandschutzhelfer?

Fünf Prozent von zehn Beschäftigten ergeben rechnerisch 0,5 Personen. Die betriebliche Brandschutzorganisation lässt sich jedoch nicht durch eine halbe Person sicherstellen.

Der Arbeitgeber muss anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Situation festlegen, wie die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung zuverlässig gewährleistet werden.

Sind immer 5 Prozent Brandschutzhelfer vorgeschrieben?

Nein. Die ASR A2.2 beschreibt 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung als in der Regel ausreichend.

Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen betrieblichen Verhältnissen kann eine größere Anzahl erforderlich sein.

Muss jede Schicht einen Brandschutzhelfer haben?

Bei Schichtbetrieb muss die erforderliche Brandschutzorganisation während der tatsächlichen Betriebszeiten sichergestellt sein.

Deshalb muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden, in welchen Schichten die ausgebildeten Brandschutzhelfer tatsächlich anwesend sind.

Müssen Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden?

Ja. Die ASR A2.2 nennt Abwesenheiten durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit ausdrücklich als Faktoren, die bei der Anzahl der Brandschutzhelfer berücksichtigt werden müssen.

Deshalb kann es sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein, mehr Personen auszubilden als die reine 5-Prozent-Rechnung zunächst ergibt.

Sind bei erhöhter Brandgefährdung automatisch 10 Prozent erforderlich?

Nein. Die ASR A2.2 legt für erhöhte Brandgefährdung keinen pauschalen Wert von beispielsweise 10 Prozent fest.

Eine größere Anzahl kann erforderlich sein. Wie viele Personen konkret benötigt werden, ist anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Verhältnisse festzulegen.

Reicht eine reine Online-Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Zur fachkundigen Unterweisung von Brandschutzhelfern gehören praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Eine Ausbildung, die ausschließlich aus theoretischen Online-Inhalten besteht und keine entsprechende praktische Übung umfasst, deckt diesen Bestandteil daher nicht ab.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer erneut geschult werden?

Bei normaler Brandgefährdung hat es sich nach ASR A2.2 bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das konkrete Intervall wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Wesentliche betriebliche Veränderungen können eine frühere Wiederholung erforderlich machen.

Nächster Schritt

Brandschutzhelferbedarf geklärt?

Einzelne Mitarbeiter können direkt zu einem offenen PIBSI-Termin angemeldet werden. Für größere Gruppen bieten wir nach Abstimmung Inhouse-Ausbildungen direkt im Unternehmen an.