Brandschutzhelfer: Pflicht, Anzahl und Ausbildung verständlich erklärt
Arbeitgeber müssen geeignete Beschäftigte für die Brandbekämpfung und Evakuierung benennen. Wie viele Brandschutzhelfer tatsächlich erforderlich sind, hängt jedoch nicht allein von der Beschäftigtenzahl ab.
Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Schichtbetrieb, Abwesenheiten, räumliche Verteilung und besondere Brandgefährdungen können eine höhere Anzahl erforderlich machen.
Was Unternehmen über Brandschutzhelfer wissen müssen
Die folgenden Punkte bilden die Grundlage für die betriebliche Planung. Die konkrete Umsetzung muss zu den tatsächlichen Gefährdungen und Betriebsabläufen passen.
Brandschutzhelfer sind zu benennen
Arbeitgeber müssen Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausstattung müssen zur betrieblichen Situation passen.
Fünf Prozent sind ein Richtwert
Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Das Ergebnis ist anhand der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen.
Anwesenheit ist entscheidend
Nicht die Anzahl ausgebildeter Personen auf einer Liste ist ausschlaggebend. Im Brandfall müssen ausreichend Brandschutzhelfer tatsächlich anwesend sein.
Praxis gehört zur Ausbildung
Die Teilnehmer müssen den sicheren Umgang mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen praktisch üben. Theorie allein genügt für die vollständige Ausbildung nicht.
Einweisung im Betrieb bleibt nötig
Nach der Ausbildung müssen die Beschäftigten die örtlichen Gegebenheiten, Alarmwege, Feuerlöscheinrichtungen und betrieblichen Besonderheiten kennen.
Wiederholung regelmäßig prüfen
Eine Auffrischung wird in Abständen von drei bis fünf Jahren empfohlen. Betriebliche Veränderungen können eine frühere Wiederholung erforderlich machen.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Die Gefährdungsbeurteilung kann jedoch zu einem höheren Bedarf führen.
Unternehmen sollten nicht nur mathematisch fünf Prozent der Gesamtbelegschaft ausbilden. Entscheidend ist, dass während der tatsächlichen Betriebszeit genügend ausgebildete Personen verfügbar sind.
40 gleichzeitig anwesende Beschäftigte
Fünf Prozent von 40 Beschäftigten entsprechen rechnerisch zwei Brandschutzhelfern. Sind beide Personen gleichzeitig im Urlaub, krank oder im Außendienst, wäre jedoch niemand verfügbar.
In der Praxis kann es deshalb sinnvoll sein, mehr als zwei Beschäftigte auszubilden.
Diese Faktoren beeinflussen die erforderliche Anzahl
Jede relevante Schicht muss ausreichend berücksichtigt werden.
Übliche Abwesenheiten dürfen die Verfügbarkeit nicht gefährden.
Getrennte Gebäude, Etagen oder Betriebsteile können mehr Brandschutzhelfer erfordern.
Brennbare Stoffe, Heißarbeiten oder spezielle Prozesse können den Bedarf erhöhen.
Die Anwesenheit betriebsfremder Personen ist bei der Planung zu berücksichtigen.
Außendienst, Homeoffice und wechselnde Einsatzorte verändern die tatsächliche Anwesenheit.
Die Fünf-Prozent-Regel ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Sie ist ein Richtwert für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung und üblicher Personenbelegung.
Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?
Arbeitgeber müssen diejenigen Beschäftigten benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Grundlage hierfür ist insbesondere § 10 Arbeitsschutzgesetz.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert die betrieblichen Maßnahmen gegen Brände. Sie beschreibt unter anderem die Anforderungen an Brandschutzhelfer und nennt bei normaler Brandgefährdung den Richtwert von fünf Prozent.
Die konkrete Anzahl und Organisation richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind insbesondere die Brandgefährdung, die Zahl der anwesenden Beschäftigten und die betrieblichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Brandschutzhelfer sind keine Feuerwehr
Brandschutzhelfer sollen Entstehungsbrände mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen bekämpfen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Die Alarmierung, Räumung und eigene Sicherheit haben Vorrang.
Was gehört zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Ausbildung verbindet fachliche Grundlagen mit einer praktischen Übung. Die Teilnehmer sollen Gefahren richtig einschätzen und Feuerlöscheinrichtungen sicher einsetzen können.
Theoretische Ausbildung
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und des Löschens
- Gefahren durch Feuer und Brandrauch
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben und Grenzen von Brandschutzhelfern
- Verhalten und Alarmierung im Brandfall
- Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen
Praktische Ausbildung
- Handhabung geeigneter Feuerlöscher
- Bedienung und Auslösemechanismen
- Sichere Annäherung an einen Entstehungsbrand
- Auswahl einer geeigneten Löschtaktik
- Wirkung verschiedener Löschmittel
- Erkennen der eigenen Einsatzgrenzen
- Realitätsnahe praktische Löschübung
Die Teilnehmer müssen zusätzlich in ihren betrieblichen Zuständigkeitsbereich und in die örtlichen Besonderheiten des Brandschutzes eingewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise Alarmwege, Sammelstellen, vorhandene Feuerlöscheinrichtungen und besondere Gefahrenbereiche.
Reicht eine reine Online-Schulung aus?
Eine rein digitale Schulung ohne praktische Löschübung erfüllt nicht alle Bestandteile einer vollständigen Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Digitale Theorie
Digitale Inhalte können die Wissensvermittlung unterstützen und einzelne theoretische Themen anschaulich erklären.
- Flexible Wissensvermittlung
- Geeignet zur Vorbereitung
- Ergänzung zu einer persönlichen Ausbildung
- Keine vollständige praktische Erfahrung
Präsenz mit Löschübung
Die Teilnehmer wenden das vermittelte Wissen an und erfahren unmittelbar, wie Feuerlöscheinrichtungen bedient werden.
- Persönliche Rückfragen möglich
- Verständnis kann überprüft werden
- Praktischer Umgang mit Feuerlöschern
- Realistische Einschätzung der Einsatzgrenzen
Offener Termin oder Inhouse-Schulung?
Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt vor allem von der Teilnehmerzahl und dem Standort des Unternehmens ab.
Offene Termine in Selfkant
Geeignet für einzelne Beschäftigte und kleinere Gruppen, die flexibel an einem bestehenden Termin teilnehmen möchten.
- Einzelne Plätze direkt buchbar
- Regelmäßige Termine
- Theorie und praktische Löschübung
- Ausbildungsbescheinigung nach Teilnahme
Inhouse-Schulung im Unternehmen
Bei mehreren Teilnehmern kann die Durchführung direkt am Unternehmensstandort Reisezeiten und organisatorischen Aufwand reduzieren.
- Individuelle Terminabstimmung
- Durchführung am Unternehmensstandort
- Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten
- Geeignet für größere Teilnehmergruppen
Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt die DGUV eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren.
Der passende Zeitraum sollte anhand der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Ein kürzerer Abstand kann erforderlich sein, wenn sich Arbeitsverfahren, Brandgefährdungen oder betriebliche Bedingungen wesentlich ändern.
Gründe für eine frühere Wiederholung können sein
Neue Prozesse können andere Brandgefahren oder Löschmaßnahmen mit sich bringen.
Neue Stoffe, Anlagen oder Tätigkeiten können die Gefährdung erhöhen.
Umbauten können Fluchtwege, Zuständigkeiten oder Feuerlöscheinrichtungen verändern.
Unsicherheit bei Aufgaben oder Bedienung kann eine frühere Auffrischung sinnvoll machen.
Fragen zu Brandschutzhelfern
Kompakte Antworten auf Fragen, die bei der betrieblichen Planung regelmäßig auftreten.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Die konkrete Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Schichtbetrieb, Abwesenheiten, räumliche Verteilung und besondere Brandgefährdungen können eine höhere Anzahl erforderlich machen.
Muss jedes Unternehmen Brandschutzhelfer haben?
Arbeitgeber müssen Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Umfang und Organisation richten sich nach Beschäftigtenzahl, Gefährdungen und betrieblichen Verhältnissen.
Gehört eine praktische Löschübung zur Ausbildung?
Ja. Die Ausbildung umfasst neben den theoretischen Grundlagen auch eine praktische Übung im Umgang mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen.
Kann die Ausbildung vollständig online erfolgen?
Eine reine Online-Schulung ohne praktische Löschübung deckt nicht alle Bestandteile der vollständigen Ausbildung ab. Digitale Lernangebote können den theoretischen Teil unterstützen, ersetzen aber die notwendige Praxis nicht.
Wie lange dauert eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Dauer hängt von den betrieblichen Gefährdungen, den erforderlichen Ausbildungsinhalten und der Teilnehmerzahl ab. Für die theoretische Ausbildung sind bei normaler Brandgefährdung mindestens zwei Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommt die praktische Ausbildung.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Die DGUV empfiehlt eine Wiederholung in Abständen von drei bis fünf Jahren. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen oder veränderten Brandgefährdungen kann eine frühere Auffrischung erforderlich sein.
Was gilt bei Schichtbetrieb?
Die Planung muss sicherstellen, dass in jeder relevanten Schicht ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer anwesend sind. Die Berechnung allein anhand der gesamten Belegschaft kann deshalb zu niedrig ausfallen.
Muss der Arbeitgeber die Brandschutzhelfer schriftlich bestellen?
Der Arbeitgeber muss geeignete Beschäftigte benennen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und klaren Aufgabenverteilung ist eine dokumentierte Benennung sinnvoll. Zusätzlich ist die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich erforderlich.
Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Kosten hängen von der Teilnehmerzahl, der Durchführungsform und dem Schulungsort ab. Für einzelne Beschäftigte eignen sich offene Termine. Bei größeren Gruppen kann eine Inhouse-Schulung wirtschaftlicher sein. Die aktuellen Möglichkeiten finden Sie auf der Ausbildungsseite von PIBSI.
Ist nach der Ausbildung noch eine betriebliche Einweisung notwendig?
Ja. Die ausgebildeten Personen müssen die örtlichen Gegebenheiten, vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen, Alarmwege und betrieblichen Besonderheiten kennen.
Fachliche Grundlagen
- § 10 Arbeitsschutzgesetz
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung“
- Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls ergänzende branchenspezifische Anforderungen
Fachlich geprüft: Juli 2026. Die Informationen ersetzen keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Brandschutzhelfer praxisnah ausbilden lassen
PIBSI bietet offene Termine in Selfkant sowie Inhouse-Schulungen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung verbindet verständliche Theorie mit einer praktischen Löschübung.
