Ausbildung Brandschutzhelfer DGUV Information 205-023

Neben der allgemeinen Brandschutzunterweisung ist jedes Unternehmen laut der Arbeitsstättenregel (ASR 2.2) dazu verpflichtet „ausreichend“ Brandschutzhelfer auszubilden. Wie viele das sein müssen, hängt von der Größe und den Gefährdungen jedes Unternehmens ab. Es gilt bei geringem Gefahrenpotential die 5%-Regel.
Grundlegender Unterschied zur allgemeinen Unterweisung sind praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen, sowie eine vertiefte und detailliertere theoretische Unterweisung in den betrieblichen und vorbeugenden Brandschutz. Die Ausbildung befreit jedoch nicht von der zusätzlichen allgemeinen Brandschutzunterweisung.
Wir bieten Ihnen zusammen mit unseren Partnern eine Brandschutzhelferausbildung an, bei der Sie sich um nichts mehr sorgen müssen. Die Organisation der theoretischen Unterweisung, bis zum praktischen Übungsteil mit hochmodernen Trainingseinrichtungen liegt komplett in unserer Hand, so dass für Sie kein Mehraufwand entsteht. Auch die alle 3 Jahre wiederkehrende Ausbildung übernehmen wir gerne für Sie.
Da sowohl unser Team, als auch das unsere Partner in großen Teilen aus aktiven Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehr besteht, haben wir die Möglichkeit Ihren Mitarbeiten die Thematik mit eigenen Erfahrungsberichten nahezubringen und das Ganze dadurch greifbarer und noch realistischer zu gestalten.
Folgende Inhalte werden vermittelt:
- vertiefte Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
- betriebsinterne Organisation des Brandschutzes
- besondere Brandgefahren (z.B. durch elektr. Anlagen, leicht entzündliche Stoffe, etc.)
- Wirkungs- und Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- praktische Übung an einer Trainingseinrichtung
- Bekämpfung von Entstehungsbränden
- Verhalten im Brandfall