Paulußen IngenieurBüro für Sicherheitstechnik

Akademie

Grundpfeiler des betrieblichen Arbeits­schutzes sind Unterweisungen, Ausbildungen oder Fortbildungen und die dadurch resultierende richtige Handhabung von Betriebsmitteln sowie verbesserte Verhaltensweisen. Dies spiegelt sich besonders in immer anspruchsvolleren und spezifischeren Richtlinien und behördlichen Anforderungen wieder.

Um Sie auf diese stetig steigenden Anforderungen vorzubereiten, bieten wir Ihnen ein breites Band von Unterweisungen und Ausbildungen an. Neben den standardmäßigen rechtlichen und von der Berufsgenossenschaft geforderten Lerninhalten, gehen wir gerne ebenfalls auf unternehmensspezifische Besonderheiten ein, so dass Sie von uns ein individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Schulungspaket erhalten.

Ausbildung Brandschutzhelfer DGUV Information 205-023

Neben der allgemeinen Brand­schutzunterweisung ist jedes Unternehmen laut der Arbeitsstättenregel (ASR 2.2) dazu verpflichtet „ausreichend“ Brand­schutzhelfer auszubilden. Wie viele das sein müssen, hängt von der Größe und den Gefährdungen jedes Unternehmens ab. Es gilt bei geringem Gefahrenpotential die 5%-Regel.

Grundlegender Unterschied zur allgemeinen Unterweisung sind praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen, sowie eine vertiefte und detailliertere theoretische Unterweisung in den betrieblichen und vorbeugenden Brand­schutz. Die Ausbildung befreit jedoch nicht von der zusätzlichen allgemeinen Brand­schutzunterweisung.

Wir bieten Ihnen zusammen mit unseren Partnern eine Brand­schutzhelferausbildung an, bei der Sie sich um nichts mehr sorgen müssen. Die Organisation der theoretischen Unterweisung, bis zum praktischen Übungsteil mit hochmodernen Trainingseinrichtungen liegt komplett in unserer Hand, so dass für Sie kein Mehraufwand entsteht. Auch die alle 3 Jahre wiederkehrende Ausbildung übernehmen wir gerne für Sie.

Da sowohl unser Team, als auch das unsere Partner in großen Teilen aus aktiven Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehr besteht, haben wir die Möglichkeit Ihren Mitarbeiten die Thematik mit eigenen Erfahrungsberichten nahezubringen und das Ganze dadurch greifbarer und noch realistischer zu gestalten.

  • vertiefte Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebsinterne Organisation des Brandschutzes
  • besondere Brandgefahren (z.B. durch elektr. Anlagen, leicht entzündliche Stoffe, etc.)
  • Wirkungs- und Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • praktische Übung an einer Trainingseinrichtung
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Verhalten im Brandfall

Ausbildung Kranführer

Als Kranführer tragen Sie nicht nur für Sachwerte die Verantwortung, sondern besonders auch für Ihre Arbeitsumgebung. Aus diesem Grund ist für die Bedienung ein Kranschein auch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Als angehender Kranführer müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung und letztendlich auch Prüfung absolvieren.

Wir bieten Ihnen eine Kranführerausbildung in der wir die sachgemäße Bedienung eines Kranes schulen und Sie bestmöglich auf das neue Tätigkeitsfeld vorbereiten. Mit der Zusatzunterweisung "Unterweisung Anschlagen von Lasten" decken wir alle nötigen sicherheitsrelevanten Bereiche ab.

  • Kranführerschulung gem. DGUV Grundsatz 309-003
  • jährliche Unterweisung Kranführer gem. DGUV V1
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge nach BetrSiV §3 + TRBS 1111

Unterweisung Brandschutz

Um Ihr Unternehmen bestmöglich auf den Ernstfall vorzubereiten sind Unterweisungen hinsichtlich des Brand­schutzes unverzichtbar. Das richtige Verhalten Ihrer Mitarbeiter kann grundsätzlich mögliche Brandursachen verhindern. Sollte es doch zu einem Brandereignis kommen, so sind Ihre Mitarbeiter dennoch bestens vorbereitet und können besonnen und ohne Panik weitere Maßnahmen einleiten.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser Thematik handelt es sich nach §12 Arbeits­schutzgesetz und §4 DGUV-V 1 bei der Brand­schutzunterweisung um eine jährlich zu wiederholende Pflichtveranstaltung jedes Unternehmens.

  • Entstehung von Bränden
  • Betrieblicher/Vorbeugender Brandschutz
  • Persönliches Verhalten
  • Verhalten im Brandfall (Löschversuche)

Unterweisung Anschlagen von Lasten nach DGUV Regel 100-500

Neben der Kranführerschulung ist die Unterweisung Anschlagen von Lasten ein zwingend erforderlicher Baustein, zur Befähigung der Kranführung. Um Unfälle zu verhindern muss der Umgang mit Anschlagmitteln wie Ketten, Seile oder Bänder klar definiert sein. Nur die richtige Handhabung und das richtige Zusammenspiel zwischen Anschläger und Kranführer führt zur Gefährdungsminimierung.

Aufgrund dessen erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung mit jeweiliger Prüfung.

  • gesetzliche Grundlagen
  • Anschlagmittel und Anschlagfehler
  • Lastenverteilung bei Hebezeugen
  • Lastaufnahme und Belsatungstabelle
  • Auswahl der Anschlagmittel
  • Lagerung und Prüfung von Anschlagmittel
  • Verständigung zw. Anschläger und Kranführer
  • Verwendung von Hilfsmitteln (Kantenschutz, etc.)
  • Anschlagen von Lasten

Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

Eine häufig unterschätzte Gefahr stellen Bürojobs dar. In einem nicht körperlichen Beruf fällt häufig das Bewusstsein über Ergonomie und Langzeitschäden hinten über. Denn auch durch zu wenig Bewegung werden Rückenbeschwerden verursacht.

Grade über lange Zeiträume spielen Faktoren wie richtige Tischhöhe, gut positionierte Bildschirme oder der richtige Schreibtischstuhl die ausschlaggebende Rolle ob es zu Fehlhaltungen und somit zu körperlichen Folgen kommt oder nicht. Berufserkrankungen wie das "Burn-Out-Syndrom", erzeugt von Stress, können durch frühzeitige Aufklärung und Unterweisungen minimiert werden.

  • Fehlhaltungen am Arbeitsplatz
  • Bewegungsmangel
  • Steharbeitsplätze
  • psychische Belastungen
  • richtige Einstellungen am Bildschirmarbeitsplatz (Arbeitsstuhl, Tischhöhe, Bildschirmposition, etc.)
  • Arbeitsumgebung

Unterweisung Sicherheit im Straßenverkehr

Unfälle im Straßenverkehr führen seit langer Zeit zu mehreren tausenden verletzten oder toten jedes Jahr. Davon können auch Sie schnell betroffen sein, wenn Mitarbeiter von Ihnen in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Gegebenenfalls drohen wochen- bis monatelange Ausfälle. Arbeitsplätze bleiben unbesetzt und stellen Sie vor große organisatorische Herausforderungen.

Um dies zu verhindern bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine Unterweisung an, die auf die Hauptunfallfaktoren eingeht. So wird bestenfalls das betriebliche und das private Unfallrisiko wesentlich gesenkt! Weiterer Bestandteil der Unterweisung ist die Eigensicherung an Arbeitsstellen im Straßenverkehr, die wir vorher mit Ihnen betriebsspezifisch anpassen.

  • Fahrtüchtigkeit
  • Fahrverhalten
  • Verhalten bei Pannen
  • Verhalten bei Unfällen
  • Eigensicherung
  • Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
  • Verkehrssicherheit von Fahrzeugen
  • Vorsorgemöglichkeiten - G25

Ausgelernt war gestern: Ausbildung schafft Sicherheit!
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

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