Akademie

Grundpfeiler des betrieblichen Arbeitsschutzes sind Unterweisungen, Ausbildungen oder Fortbildungen und die dadurch resultierende richtige Handhabung von Betriebsmitteln sowie verbesserte Verhaltensweisen. Dies spiegelt sich besonders in immer anspruchsvolleren und spezifischeren Richtlinien und behördlichen Anforderungen wieder.

Um Sie auf diese stetig steigenden Anforderungen vorzubereiten, bieten wir Ihnen ein breites Band von Unterweisungen und Ausbildungen an. Neben den standardmäßigen rechtlichen und von der Berufsgenossenschaft geforderten Lerninhalten, gehen wir gerne ebenfalls auf unternehmensspezifische Besonderheiten ein, so dass Sie von uns ein individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Schulungspaket erhalten.

Ausbildung Brandschutzhelfer DGUV Information 205-023

Neben der allgemeinen Brandschutzunterweisung ist jedes Unternehmen laut der Arbeitsstättenregel (ASR 2.2) dazu verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden. Wie viele das sein müssen, hängt von der Größe und den Gefährdungen jedes Unternehmens ab. Es gilt bei geringem Gefahrenpotential die 5%-Regel.

Grundlegender Unterschied zur allgemeinen Unterweisung sind praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen, sowie eine vertiefte und detailliertere theoretische Unterweisung in den betrieblichen und vorbeugenden Brandschutz. Die Ausbildung befreit jedoch nicht von der zusätzlichen allgemeinen Brandschutzunterweisung.

Wir bieten Ihnen zusammen mit unseren Partnern eine Brandschutzhelferausbildung an, bei der Sie sich um nichts mehr sorgen müssen. Die Organisation der theoretischen Unterweisung, bis zum praktischen Übungsteil mit hochmodernen Trainingseinrichtungen liegt komplett in unserer Hand, so dass für Sie kein Mehraufwand entsteht. Auch die alle 3 Jahre wiederkehrende Ausbildung übernehmen wir gerne für Sie.

Da sowohl unser Team, als auch das unsere Partner in großen Teilen aus aktiven Feuerwehrleuten der Freiwilligen Feuerwehr besteht, haben wir die Möglichkeit Ihren Mitarbeitern die Thematik mit eigenen Erfahrungsberichten nahezubringen und das Ganze dadurch greifbarer und noch realistischer zu gestalten.

  • vertiefte Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes
  • betriebsinterne Organisation des Brandschutzes
  • besondere Brandgefahren (z.B. durch elektr. Anlagen, leicht entzündliche Stoffe, etc.)
  • Wirkungs- und Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • praktische Übung an einer Trainingseinrichtung
  • Bekämpfung von Entstehungsbränden
  • Verhalten im Brandfall

Sicherheitsbeauftragter Schulung / Qualifizierung

Sicherheitsbeauftragter Schulung als Inhouse-Schulung

PIBSI schult Sicherheitsbeauftragte praxisnah für Unternehmen. Die Schulung vermittelt verständlich, welche Rolle Sicherheitsbeauftragte im Betrieb haben, wie sie Gefährdungen erkennen und wie sie Kolleginnen, Kollegen und Führungskräfte im Arbeitsschutz unterstützen.

Besonders geeignet für Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie kleinere Betriebe mit besonderen Gefährdungen.

Klare Rolle

Sicherheitsbeauftragte verstehen ihre Aufgaben, Grenzen und Schnittstellen zu Führungskräften, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Praxisnaher Arbeitsschutz

Die Teilnehmer lernen, Gefährdungen im Arbeitsalltag zu erkennen und Verbesserungen sachlich anzusprechen.

Inhouse möglich

Die Schulung kann bei Ihnen im Unternehmen stattfinden und auf typische Tätigkeiten und Arbeitsbereiche abgestimmt werden.

Inhalte der Schulung

  • Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Abgrenzung zu Führungskräften und Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Erkennen von Gefährdungen
  • Unfallverhütung im Arbeitsalltag
  • Kommunikation mit Kolleginnen, Kollegen und Führungskräften
  • Umgang mit Mängeln und Beinaheunfällen
  • Praxisbeispiele aus dem Betrieb

Hinweis zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten haben Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Bei Unternehmen mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten kann eine Pflicht bestehen, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. Die konkrete Anzahl hängt von den betrieblichen Verhältnissen ab. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.

Inhouse-Schulung anfragen

Sie möchten mehrere Sicherheitsbeauftragte schulen lassen oder benötigen eine kurze Einschätzung zum passenden Umfang?

Zur Spezialseite Sicherheitsbeauftragter Schulung
  • Vorbild hinsichtlich des Arbeitsschutzes sein
  • Ansprechpartner vor Ort zu Fragen des Arbeitsschutzes
  • Erkennen von sicherheitstechnischen Problemen und Mängeln am Arbeitsplatz
  • Teilnahme an Betriebsbegehungen
  • Beteiligung an Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Informiert zum sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen
  • Kümmert sich um neue Mitarbeiter
  • Gibt Anstöße zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit

Ausbildung Kranführer

Als Kranführer tragen Sie nicht nur für Sachwerte die Verantwortung, sondern besonders auch für Ihre Arbeitsumgebung. Aus diesem Grund ist für die Bedienung ein Kranschein auch durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Als angehender Kranführer müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung und letztendlich auch Prüfung absolvieren.

Wir bieten Ihnen eine Kranführerausbildung, in der wir die sachgemäße Bedienung eines Kranes schulen und Sie bestmöglich auf das neue Tätigkeitsfeld vorbereiten. Mit der Zusatzunterweisung Anschlagen von Lasten decken wir alle nötigen sicherheitsrelevanten Bereiche ab.

  • Kranführerschulung gem. DGUV Grundsatz 309-003
  • jährliche Unterweisung Kranführer gem. DGUV V1
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge nach BetrSiV §3 + TRBS 1111

Unterweisung Brandschutz

Um Ihr Unternehmen bestmöglich auf den Ernstfall vorzubereiten sind Unterweisungen hinsichtlich des Brandschutzes unverzichtbar. Das richtige Verhalten Ihrer Mitarbeiter kann grundsätzlich mögliche Brandursachen verhindern. Sollte es doch zu einem Brandereignis kommen, so sind Ihre Mitarbeiter dennoch bestens vorbereitet und können besonnen und ohne Panik weitere Maßnahmen einleiten.

Aufgrund der Wichtigkeit dieser Thematik handelt es sich nach §12 Arbeitsschutzgesetz und §4 DGUV-V 1 bei der Brandschutzunterweisung um eine jährlich zu wiederholende Pflichtveranstaltung jedes Unternehmens.

  • Entstehung von Bränden
  • Betrieblicher/Vorbeugender Brandschutz
  • Persönliches Verhalten
  • Verhalten im Brandfall (Löschversuche)

Unterweisung Anschlagen von Lasten nach DGUV Regel 100-500

Neben der Kranführerschulung ist die Unterweisung Anschlagen von Lasten ein zwingend erforderlicher Baustein zur Befähigung der Kranführung. Um Unfälle zu verhindern muss der Umgang mit Anschlagmitteln wie Ketten, Seilen oder Bändern klar definiert sein. Nur die richtige Handhabung und das richtige Zusammenspiel zwischen Anschläger und Kranführer führt zur Gefährdungsminimierung.

Aufgrund dessen erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung mit jeweiliger Prüfung.

  • gesetzliche Grundlagen
  • Anschlagmittel und Anschlagfehler
  • Lastenverteilung bei Hebezeugen
  • Lastaufnahme und Belastungstabelle
  • Auswahl der Anschlagmittel
  • Lagerung und Prüfung von Anschlagmitteln
  • Verständigung zw. Anschläger und Kranführer
  • Verwendung von Hilfsmitteln (Kantenschutz, etc.)
  • Anschlagen von Lasten

Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

Eine häufig unterschätzte Gefahr stellen Bürojobs dar. In einem nicht körperlichen Beruf fällt häufig das Bewusstsein über Ergonomie und Langzeitschäden hinten über. Denn auch durch zu wenig Bewegung werden Rückenbeschwerden verursacht.

Gerade über lange Zeiträume spielen Faktoren wie richtige Tischhöhe, gut positionierte Bildschirme oder der richtige Schreibtischstuhl die ausschlaggebende Rolle, ob es zu Fehlhaltungen und somit zu körperlichen Folgen kommt oder nicht. Berufserkrankungen wie das Burn-Out-Syndrom, erzeugt von Stress, können durch frühzeitige Aufklärung und Unterweisungen minimiert werden.

  • Fehlhaltungen am Arbeitsplatz
  • Bewegungsmangel
  • Steharbeitsplätze
  • psychische Belastungen
  • richtige Einstellungen am Bildschirmarbeitsplatz (Arbeitsstuhl, Tischhöhe, Bildschirmposition, etc.)
  • Arbeitsumgebung

Unterweisung Sicherheit im Straßenverkehr

Unfälle im Straßenverkehr führen seit langer Zeit zu mehreren tausend Verletzten oder Toten jedes Jahr. Davon können auch Sie schnell betroffen sein, wenn Mitarbeiter von Ihnen in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Gegebenenfalls drohen wochen- bis monatelange Ausfälle. Arbeitsplätze bleiben unbesetzt und stellen Sie vor große organisatorische Herausforderungen.

Um dies zu verhindern bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine Unterweisung an, die auf die Hauptunfallfaktoren eingeht. So wird bestenfalls das betriebliche und das private Unfallrisiko wesentlich gesenkt! Weiterer Bestandteil der Unterweisung ist die Eigensicherung an Arbeitsstellen im Straßenverkehr, die wir vorher mit Ihnen betriebsspezifisch anpassen.

  • Fahrtüchtigkeit
  • Fahrverhalten
  • Verhalten bei Pannen
  • Verhalten bei Unfällen
  • Eigensicherung
  • Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
  • Verkehrssicherheit von Fahrzeugen
  • Vorsorgemöglichkeiten – G25