SiGeKo-Rechner nach Baustellenverordnung

SiGeKo-Schnellcheck

SiGeKo-Schnellcheck nach Baustellenverordnung

Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob für Ihr Bauvorhaben voraussichtlich ein SiGeKo, eine Vorankündigung, ein SiGe-Plan oder eine Unterlage für spätere Arbeiten zu prüfen ist.

Dieser Schnellcheck ist eine erste Orientierung. Die konkrete Bewertung hängt immer von den tatsächlichen Projektdaten, den beteiligten Firmen und den geplanten Arbeiten ab.

In 3 Schritten zur ersten Einschätzung

Der Schnellcheck führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Fragen nach Baustellenverordnung.

1

Firmen prüfen

Sind mehrere Arbeitgeber, Gewerke oder Nachunternehmer auf der Baustelle beteiligt?

2

Umfang prüfen

Werden Schwellenwerte für eine Vorankündigung voraussichtlich erreicht?

3

Risiken prüfen

Liegen besonders gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung vor?

Ergebnis: SiGeKo, Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage fachlich einordnen

Frage 1 von 3: Sind mehrere Firmen auf der Baustelle tätig?

Entscheidend ist, ob neben einem Unternehmen weitere Arbeitgeber, Gewerke, Nachunternehmer, Montagefirmen oder Fremdfirmen auf der Baustelle tätig werden.

Es reicht bereits aus, wenn mehrere Firmen nacheinander oder in unterschiedlichen Bauphasen beteiligt sind.

Nein, nur eine Firma

Auf der Baustelle ist voraussichtlich nur ein Arbeitgeber mit eigenen Beschäftigten tätig.

Ergebnis anzeigen

Ja, mehrere Firmen

Es sind mehrere Firmen, Gewerke, Nachunternehmer oder Fremdfirmen am Projekt beteiligt.

Weiter zu Frage 2

Unsicher

Die Projektstruktur ist noch nicht klar oder es steht noch nicht fest, welche Firmen beteiligt werden.

Projekt prüfen lassen

Warum ist diese Frage wichtig?

Die Beteiligung mehrerer Arbeitgeber ist ein zentraler Auslöser für die SiGeKo-Prüfung nach Baustellenverordnung.

  • Bei nur einer Firma ist ein SiGeKo voraussichtlich nicht erforderlich.
  • Bei mehreren Firmen ist ein SiGeKo voraussichtlich zu prüfen.
  • Bei mehreren Firmen plus Schwellenwerten oder besonders gefährlichen Arbeiten können SiGe-Plan, Vorankündigung und weitere Pflichten relevant werden.

Häufige Fragen zum SiGeKo-Schnellcheck

Wann ist ein SiGeKo erforderlich?

Ein SiGeKo ist voraussichtlich zu prüfen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden. Das gilt auch, wenn Firmen nacheinander oder in unterschiedlichen Bauphasen arbeiten.

Wann ist eine Vorankündigung nach Baustellenverordnung erforderlich?

Eine Vorankündigung ist insbesondere zu prüfen, wenn die Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn mehr als 500 Personentage erreicht werden.

Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich?

Ein SiGe-Plan ist voraussichtlich erforderlich, wenn mehrere Arbeitgeber beteiligt sind und zusätzlich eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II Baustellenverordnung ausgeführt werden.

Was sind besonders gefährliche Arbeiten nach BaustellV?

Dazu können unter anderem Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten in tiefen Baugruben, Arbeiten mit Gefahrstoffen, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Arbeiten mit Ertrinkungsgefahr, Tunnelbau, Druckluftarbeiten, Taucharbeiten sowie Montage oder Demontage schwerer Bauteile gehören.

Ersetzt der Schnellcheck eine rechtliche Prüfung?

Nein. Der Schnellcheck bietet eine erste Orientierung. Ob SiGeKo, Vorankündigung, SiGe-Plan oder Unterlage für spätere Arbeiten tatsächlich erforderlich sind, muss anhand der konkreten Projektdaten geprüft werden.

Hinweis: Dieser Schnellcheck ersetzt keine rechtliche Beratung und keine projektbezogene fachliche Prüfung.