Die 5-Prozent-Regel verständlich erklärt
Wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind, hängt nicht allein von der Gesamtzahl der Beschäftigten ab. Entscheidend sind unter anderem die Zahl der relevanten Beschäftigten, die Brandgefährdung und die betriebliche Organisation.
So wird der Brandschutzhelferbedarf ermittelt
Für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung lässt sich zunächst ein einfacher Orientierungswert bestimmen. Anschließend muss geprüft werden, ob die betriebliche Organisation zusätzliche ausgebildete Personen erforderlich macht.
Beschäftigte betrachten
Ausgangspunkt ist die Zahl der für die Arbeitsstätte beziehungsweise den betrachteten Betriebsbereich relevanten Beschäftigten.
Orientierungswert bestimmen
Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend.
Organisation prüfen
Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, Schichtbetrieb und die räumliche Verteilung können zusätzliche ausgebildete Personen erforderlich machen.
Beispiel: Unternehmen mit 60 Beschäftigten
Bei 60 relevanten Beschäftigten und normaler Brandgefährdung ergeben 5 Prozent rechnerisch 3 Brandschutzhelfer.
Damit ist jedoch noch nicht automatisch sichergestellt, dass diese drei Personen während des tatsächlichen Betriebs immer verfügbar sind. Urlaub, Krankheit, Fortbildungen, unterschiedliche Arbeitszeiten und gegebenenfalls Schichtbetrieb sollten zusätzlich berücksichtigt werden.
Wie viele Brandschutzhelfer bei wie vielen Beschäftigten?
Die folgende Tabelle zeigt die reine 5-Prozent-Berechnung bei normaler Brandgefährdung. Betriebliche Besonderheiten sind darin noch nicht berücksichtigt.
| Beschäftigte | 5 % rechnerisch | Orientierungswert |
|---|---|---|
| 10 | 0,5 | 1 Person |
| 20 | 1 | 1 Person |
| 40 | 2 | 2 Personen |
| 50 | 2,5 | 3 Personen |
| 60 | 3 | 3 Personen |
| 100 | 5 | 5 Personen |
| 200 | 10 | 10 Personen |
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Wann können 5 Prozent nicht ausreichen?
Der 5-Prozent-Orientierungswert gilt für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.
Relevant können beispielsweise größere Mengen brennbarer Stoffe, erhöhte Brandlasten, Heißarbeiten, brandgefährliche Tätigkeiten oder besondere Produktionsverfahren sein.
Auch weitläufige Arbeitsstätten, mehrere Gebäude oder räumlich getrennte Betriebsbereiche können bei der organisatorischen Festlegung der benötigten Brandschutzhelfer eine Rolle spielen. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des konkreten Betriebs.
Fragen zur Anzahl der Brandschutzhelfer
Die wichtigsten Fragen zur 5-Prozent-Regel, zu Schichtbetrieb, Abwesenheiten und besonderen betrieblichen Situationen im Überblick.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Bei normaler Brandgefährdung sind nach ASR A2.2 in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Bei 20 Beschäftigten entspricht das rechnerisch einer Person, bei 60 Beschäftigten drei Personen und bei 100 Beschäftigten fünf Personen.
Die reine Prozentrechnung reicht für die betriebliche Planung jedoch nicht immer aus. Abwesenheiten, Schichtbetrieb und die tatsächliche Verfügbarkeit der ausgebildeten Personen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl erforderlich sein.
Was bedeutet die 5-Prozent-Regel für Brandschutzhelfer?
Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung einen Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Dieser Wert dient als Grundlage für die Festlegung der erforderlichen Anzahl von Brandschutzhelfern.
Die konkrete betriebliche Situation muss trotzdem berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Brandgefährdung, Anwesenheit, Schichtbetrieb und typische Abwesenheiten.
Braucht ein kleines Unternehmen ebenfalls Brandschutzhelfer?
Auch bei kleinen Arbeitsstätten muss der betriebliche Brandschutz sichergestellt werden. Eine rein mathematische Berechnung von 5 Prozent kann bei wenigen Beschäftigten einen Wert von weniger als einer Person ergeben.
Praktisch muss eine entsprechend ausgebildete Person jedoch tatsächlich zur Verfügung stehen, wenn ein Brandschutzhelfer erforderlich ist. Zusätzlich sollte berücksichtigt werden, wie Urlaub, Krankheit und andere Abwesenheiten organisatorisch aufgefangen werden.
Wie viele Brandschutzhelfer werden bei 50 Mitarbeitern benötigt?
Bei 50 Beschäftigten ergeben 5 Prozent rechnerisch 2,5 Personen. Für die praktische Planung werden daraus mindestens 3 entsprechend ausgebildete Personen.
Ob drei ausgebildete Brandschutzhelfer organisatorisch tatsächlich ausreichen, hängt zusätzlich von Abwesenheiten, Arbeitszeiten, Schichten und der betrieblichen Situation ab.
Wie viele Brandschutzhelfer werden bei 100 Mitarbeitern benötigt?
Bei normaler Brandgefährdung ergeben 5 Prozent von 100 Beschäftigten einen rechnerischen Orientierungswert von 5 Brandschutzhelfern.
Werden genau fünf Personen ausgebildet, können Abwesenheiten allerdings dazu führen, dass während des Betriebs weniger Personen verfügbar sind. Eine zusätzliche organisatorische Reserve kann deshalb sinnvoll sein.
Wie werden Brandschutzhelfer bei Schichtbetrieb berücksichtigt?
Bei Schichtbetrieb reicht es nicht aus, nur die Gesamtzahl der ausgebildeten Brandschutzhelfer im Unternehmen zu betrachten. Entscheidend ist, ob während der jeweiligen Betriebszeiten ausreichend ausgebildete Personen tatsächlich verfügbar sind.
Arbeiten unterschiedliche Beschäftigte beispielsweise in Früh-, Spät- und Nachtschicht, muss die Verteilung der Brandschutzhelfer auf die jeweiligen Schichten organisatorisch berücksichtigt werden.
Müssen Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden?
Ja. Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern muss während des tatsächlichen Betriebs verfügbar sein. Deshalb sind typische Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit, Fortbildungen oder andere betriebliche Gründe bei der Planung zu berücksichtigen.
Die ASR A2.2 schreibt dafür keinen pauschalen zusätzlichen Reserveprozentsatz vor. Die organisatorische Planung sollte deshalb zur tatsächlichen Situation des Unternehmens passen.
Wann werden mehr als 5 Prozent Brandschutzhelfer benötigt?
Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein. Relevant können beispielsweise größere Mengen brennbarer Stoffe, erhöhte Brandlasten, Heißarbeiten oder andere brandgefährliche Tätigkeiten und Produktionsverfahren sein.
Der konkrete Bedarf ist auf Grundlage der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Muss in jedem Gebäude ein Brandschutzhelfer vorhanden sein?
Eine pauschale Regel „ein Brandschutzhelfer pro Gebäude“ besteht so nicht. Entscheidend sind die konkreten betrieblichen und räumlichen Verhältnisse sowie die tatsächliche Verfügbarkeit der ausgebildeten Personen.
Bei mehreren Gebäuden, weitläufigen Hallen oder räumlich getrennten Bereichen sollte deshalb geprüft werden, ob eine rechnerisch ausreichende Gesamtzahl auch praktisch sinnvoll verteilt ist.
Wie oft sollte die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt die ASR A2.2 eine Wiederholung der Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren.
Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein. Das kann beispielsweise bei einer veränderten Brandgefährdung, neuen Arbeitsverfahren oder wesentlichen Änderungen der Arbeitsstätte relevant werden.
Kann ich meinen Brandschutzhelferbedarf online berechnen?
Ja. Der kostenlose PIBSI Brandschutzhelfer-Rechner ermittelt für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung zunächst den 5-Prozent-Orientierungswert. Zusätzlich können Schichtbetrieb, bereits ausgebildete Brandschutzhelfer und eine organisatorische Planungsreserve berücksichtigt werden.
Der Rechner dient als Orientierung und ersetzt keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter oder unklarer Brandgefährdung sollte der Bedarf individuell beurteilt werden.
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PIBSI bietet offene Brandschutzhelfer-Ausbildungen in Selfkant sowie Inhouse-Ausbildungen direkt in Unternehmen an. Theorie, praktische Löschübung und Teilnahmebescheinigung sind Bestandteil der Ausbildung.
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