Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Entscheidend sind jedoch auch Schichtbetrieb, Abwesenheiten und betriebliche Gefährdungen.
Wir erklären die gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Ausbildung Ihrer Beschäftigten.
Praktische Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PIBSI
Arbeitgeber müssen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und hierfür Beschäftigte benennen.
Eine allgemeine Mitarbeitergrenze, ab der diese Verpflichtung erstmals gilt, gibt es nicht.
Nach ASR A2.2 sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Die tatsächliche Anzahl muss zur Gefährdungsbeurteilung und zur betrieblichen Organisation passen.
Drei Regeln, die Arbeitgeber kennen sollten
Keine feste Mitarbeitergrenze
Die Anforderungen an Brandbekämpfung und Evakuierung beginnen nicht pauschal erst bei 10, 20 oder 50 Beschäftigten.
Regelfall bei normaler Brandgefährdung
Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend.
Betriebliche Verhältnisse beachten
Schichtbetrieb, Abwesenheiten, räumliche Verhältnisse und besondere Gefährdungen können eine größere Anzahl erforderlich machen.
Wo ist die Brandschutzhelfer-Pflicht geregelt?
§ 10 Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeber müssen entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen.
Außerdem müssen Beschäftigte benannt werden, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu bestehenden besonderen Gefahren stehen.
ASR A2.2: Die Technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände und an Brandschutzhelfer. Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.
DGUV Information 205-023: Sie enthält ergänzende Hinweise zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man Brandschutzhelfer?
Eine pauschale Grenze wie „Brandschutzhelfer sind erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht“ lässt sich aus den gesetzlichen Anforderungen nicht ableiten.
Gerade bei kleinen Unternehmen führt die reine Prozentrechnung schnell zu Missverständnissen. Fünf Prozent von zehn Beschäftigten ergeben beispielsweise rechnerisch nur 0,5 Personen.
Eine halbe ausgebildete Person kann den betrieblichen Brandschutz jedoch nicht sicherstellen. Entscheidend ist deshalb die tatsächliche Organisation des betrieblichen Brandschutzes.
Arbeitgeber müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie Brandbekämpfung und Evakuierung zuverlässig gewährleistet werden.
Wie viele Brandschutzhelfer sind erforderlich?
Die folgende Tabelle zeigt den rechnerischen Orientierungswert von 5 Prozent bei normaler Brandgefährdung.
| Beschäftigte | 5 % rechnerisch | Planungswert, aufgerundet |
|---|---|---|
| 10 | 0,5 | 1 Person |
| 20 | 1 | 1 Person |
| 50 | 2,5 | 3 Personen |
| 100 | 5 | 5 Personen |
| 200 | 10 | 10 Personen |
Wichtig: Diese Zahlen sind rechnerische Orientierungswerte, keine abschließende Festlegung des betrieblichen Bedarfs. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und besondere Gefährdungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Weitere Beispiele finden Sie auf unserer Seite Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Brandschutzhelferbedarf berechnen
Mit unserem Brandschutzhelfer-Rechner erhalten Sie einen ersten Planungswert für Ihren Betrieb. Dabei können Sie auch Schichtbetrieb, bereits ausgebildete Brandschutzhelfer und eine Planungsreserve berücksichtigen.
Was gilt bei Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit?
Bei der Festlegung der erforderlichen Anzahl müssen typische Abwesenheiten berücksichtigt werden. Die ASR A2.2 nennt unter anderem Fortbildung, Urlaub und Krankheit.
Auch bei Schichtbetrieb muss die erforderliche Brandschutzorganisation während der tatsächlichen Betriebszeiten gewährleistet sein.
Es reicht deshalb nicht aus, rechnerisch genügend Brandschutzhelfer ausgebildet zu haben, wenn diese beispielsweise ausschließlich in derselben Schicht eingesetzt werden.
Wann reichen 5 Prozent nicht aus?
Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.
Auch eine große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte oder eine große Zahl anwesender Personen können den Bedarf erhöhen.
Wichtig: Die ASR A2.2 schreibt bei erhöhter Brandgefährdung keinen pauschalen höheren Prozentsatz vor. Die erforderliche Anzahl ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Was gehört zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Brandschutzhelfer müssen fachkundig unterwiesen werden. Dazu gehören Kenntnisse über den betrieblichen Brandschutz, das Verhalten im Brandfall und den Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.
Zur Ausbildung gehört auch eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Eine ausschließlich theoretische Online-Schulung ohne entsprechende praktische Übung deckt diesen Bestandteil nicht ab.
PIBSI bietet Brandschutzhelfer-Ausbildungen mit theoretischen Ausbildungsinhalten und praktischer Löschübung an.
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Ob einzelne Beschäftigte oder eine komplette Unternehmensgruppe: Wir bieten passende Ausbildungsmöglichkeiten.
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Alles rund um den betrieblichen Brandschutz
Neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern unterstützen wir Unternehmen bei weiteren Fragen zum betrieblichen Brandschutz.
Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Pflicht
Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?
§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und hierfür Beschäftigte zu benennen.
Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an Brandschutzhelfer in Arbeitsstätten.
Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Brandschutzhelfer?
Eine allgemeine Mitarbeitergrenze, ab der erstmals Brandschutzhelfer erforderlich werden, gibt es nicht.
Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Die konkrete Anzahl ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Braucht ein Betrieb mit 10 Mitarbeitern einen Brandschutzhelfer?
Fünf Prozent von zehn Beschäftigten ergeben rechnerisch 0,5 Personen.
Eine halbe ausgebildete Person kann den betrieblichen Brandschutz jedoch nicht sicherstellen.
Der Arbeitgeber muss anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie Brandbekämpfung und Evakuierung zuverlässig gewährleistet werden.
Sind immer 5 Prozent Brandschutzhelfer vorgeschrieben?
Nein. Bei normaler Brandgefährdung sind nach ASR A2.2 in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten ausreichend.
Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen betrieblichen Verhältnissen kann eine größere Anzahl erforderlich sein.
Muss jede Schicht einen Brandschutzhelfer haben?
Bei Schichtbetrieb muss die erforderliche Brandschutzorganisation während der tatsächlichen Betriebszeiten gewährleistet sein.
Deshalb ist zu berücksichtigen, in welchen Schichten die ausgebildeten Brandschutzhelfer tatsächlich anwesend sind.
Müssen Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden?
Ja. Die ASR A2.2 nennt Abwesenheiten durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit ausdrücklich als Faktoren, die bei der Anzahl der Brandschutzhelfer berücksichtigt werden müssen.
Deshalb kann es erforderlich sein, mehr Personen auszubilden als die reine 5-Prozent-Rechnung ergibt.
Sind bei erhöhter Brandgefährdung automatisch 10 Prozent erforderlich?
Nein. Die ASR A2.2 legt für erhöhte Brandgefährdung keinen pauschalen Wert von 10 Prozent fest.
Die erforderliche Anzahl ist anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Verhältnisse festzulegen.
Reicht eine reine Online-Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Zur fachkundigen Unterweisung von Brandschutzhelfern gehören praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Eine ausschließlich theoretische Online-Ausbildung ohne entsprechende praktische Übung deckt diesen Bestandteil nicht ab.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer erneut geschult werden?
Bei normaler Brandgefährdung hat es sich nach ASR A2.2 bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.
Das konkrete Intervall wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Wesentliche betriebliche Veränderungen können eine frühere Wiederholung erforderlich machen.
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