Brandschutzhelfer Pflicht: Ab wann sind Brandschutzhelfer vorgeschrieben?

Brandschutzhelfer im Unternehmen

Brandschutzhelfer richtig planen und ausbilden

Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Entscheidend sind jedoch auch Schichtbetrieb, Abwesenheiten und betriebliche Gefährdungen.

Wir erklären die gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei der Ausbildung Ihrer Beschäftigten.

Praktische Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PIBSI im Selfkant

Praktische Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PIBSI

Die kurze Antwort: Wann sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Arbeitgeber müssen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und hierfür Beschäftigte benennen.

Eine allgemeine Mitarbeitergrenze, ab der diese Verpflichtung erstmals gilt, gibt es nicht.

Nach ASR A2.2 sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend. Die tatsächliche Anzahl muss zur Gefährdungsbeurteilung und zur betrieblichen Organisation passen.

Das Wichtigste

Drei Regeln, die Arbeitgeber kennen sollten

1

Keine feste Mitarbeitergrenze

Die Anforderungen an Brandbekämpfung und Evakuierung beginnen nicht pauschal erst bei 10, 20 oder 50 Beschäftigten.

5%

Regelfall bei normaler Brandgefährdung

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend.

+

Betriebliche Verhältnisse beachten

Schichtbetrieb, Abwesenheiten, räumliche Verhältnisse und besondere Gefährdungen können eine größere Anzahl erforderlich machen.

Rechtliche Grundlagen

Wo ist die Brandschutzhelfer-Pflicht geregelt?

§ 10 Arbeitsschutzgesetz: Arbeitgeber müssen entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen.

Außerdem müssen Beschäftigte benannt werden, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu bestehenden besonderen Gefahren stehen.

ASR A2.2: Die Technische Regel für Arbeitsstätten konkretisiert die Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände und an Brandschutzhelfer. Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend.

DGUV Information 205-023: Sie enthält ergänzende Hinweise zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Häufiges Missverständnis

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man Brandschutzhelfer?

Eine pauschale Grenze wie „Brandschutzhelfer sind erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht“ lässt sich aus den gesetzlichen Anforderungen nicht ableiten.

Gerade bei kleinen Unternehmen führt die reine Prozentrechnung schnell zu Missverständnissen. Fünf Prozent von zehn Beschäftigten ergeben beispielsweise rechnerisch nur 0,5 Personen.

Eine halbe ausgebildete Person kann den betrieblichen Brandschutz jedoch nicht sicherstellen. Entscheidend ist deshalb die tatsächliche Organisation des betrieblichen Brandschutzes.

Arbeitgeber müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie Brandbekämpfung und Evakuierung zuverlässig gewährleistet werden.

Praxisbeispiele

Wie viele Brandschutzhelfer sind erforderlich?

Die folgende Tabelle zeigt den rechnerischen Orientierungswert von 5 Prozent bei normaler Brandgefährdung.

Beschäftigte 5 % rechnerisch Planungswert, aufgerundet
10 0,5 1 Person
20 1 1 Person
50 2,5 3 Personen
100 5 5 Personen
200 10 10 Personen

Wichtig: Diese Zahlen sind rechnerische Orientierungswerte, keine abschließende Festlegung des betrieblichen Bedarfs. Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und besondere Gefährdungen müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Weitere Beispiele finden Sie auf unserer Seite Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Kostenloser Schnellcheck

Brandschutzhelferbedarf berechnen

Mit unserem Brandschutzhelfer-Rechner erhalten Sie einen ersten Planungswert für Ihren Betrieb. Dabei können Sie auch Schichtbetrieb, bereits ausgebildete Brandschutzhelfer und eine Planungsreserve berücksichtigen.

Organisation

Was gilt bei Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit?

Bei der Festlegung der erforderlichen Anzahl müssen typische Abwesenheiten berücksichtigt werden. Die ASR A2.2 nennt unter anderem Fortbildung, Urlaub und Krankheit.

Auch bei Schichtbetrieb muss die erforderliche Brandschutzorganisation während der tatsächlichen Betriebszeiten gewährleistet sein.

Es reicht deshalb nicht aus, rechnerisch genügend Brandschutzhelfer ausgebildet zu haben, wenn diese beispielsweise ausschließlich in derselben Schicht eingesetzt werden.

Erhöhte Brandgefährdung

Wann reichen 5 Prozent nicht aus?

Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.

Auch eine große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte oder eine große Zahl anwesender Personen können den Bedarf erhöhen.

Wichtig: Die ASR A2.2 schreibt bei erhöhter Brandgefährdung keinen pauschalen höheren Prozentsatz vor. Die erforderliche Anzahl ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Qualifikation

Was gehört zur Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Brandschutzhelfer müssen fachkundig unterwiesen werden. Dazu gehören Kenntnisse über den betrieblichen Brandschutz, das Verhalten im Brandfall und den Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen.

Zur Ausbildung gehört auch eine praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Eine ausschließlich theoretische Online-Schulung ohne entsprechende praktische Übung deckt diesen Bestandteil nicht ab.

PIBSI bietet Brandschutzhelfer-Ausbildungen mit theoretischen Ausbildungsinhalten und praktischer Löschübung an.

Ausbildung bei PIBSI

Brandschutzhelfer ausbilden lassen

Ob einzelne Beschäftigte oder eine komplette Unternehmensgruppe: Wir bieten passende Ausbildungsmöglichkeiten.

Für Unternehmen

Brandschutzhelfer-Inhouse-Ausbildung

Ab 950 € netto, nach Vereinbarung
  • Ausbildung direkt im Unternehmen
  • Termin nach Abstimmung
  • Für betriebliche Gruppen geeignet
  • Individuelle Anfrage möglich
Inhouse per E-Mail anfragen
Aktuelle Schulungstermine

Die nächsten Brandschutzhelfer-Ausbildungen

Wählen Sie einen passenden Termin für Ihre Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PIBSI im Selfkant.

Nächste Brandschutzhelfer-Termine

Offene Brandschutzhelfer-Ausbildungen bei PIBSI in Selfkant. Wählen Sie Ihren Termin und buchen Sie die benötigte Anzahl an Teilnehmerplätzen direkt online.

Freitag30. Oktober 2026
08:00 Uhr📍 PIBSI, Selfkant119 € inkl. MwSt.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Plätze verfügbar
Donnerstag05. November 2026
08:00 Uhr📍 PIBSI, Selfkant119 € inkl. MwSt.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Plätze verfügbar
Mittwoch11. November 2026
08:00 Uhr📍 PIBSI, Selfkant119 € inkl. MwSt.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Plätze verfügbar

Die Terminübersicht wird automatisch mit unserem Buchungssystem synchronisiert. Die verbindliche Verfügbarkeit wird bei der Buchung geprüft.

Weiterführende Informationen

Alles rund um den betrieblichen Brandschutz

Neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern unterstützen wir Unternehmen bei weiteren Fragen zum betrieblichen Brandschutz.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Brandschutzhelfer-Pflicht

Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?

§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und hierfür Beschäftigte zu benennen.

Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an Brandschutzhelfer in Arbeitsstätten.

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man einen Brandschutzhelfer?

Eine allgemeine Mitarbeitergrenze, ab der erstmals Brandschutzhelfer erforderlich werden, gibt es nicht.

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Die konkrete Anzahl ist anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.

Braucht ein Betrieb mit 10 Mitarbeitern einen Brandschutzhelfer?

Fünf Prozent von zehn Beschäftigten ergeben rechnerisch 0,5 Personen.

Eine halbe ausgebildete Person kann den betrieblichen Brandschutz jedoch nicht sicherstellen.

Der Arbeitgeber muss anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie Brandbekämpfung und Evakuierung zuverlässig gewährleistet werden.

Sind immer 5 Prozent Brandschutzhelfer vorgeschrieben?

Nein. Bei normaler Brandgefährdung sind nach ASR A2.2 in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten ausreichend.

Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen betrieblichen Verhältnissen kann eine größere Anzahl erforderlich sein.

Muss jede Schicht einen Brandschutzhelfer haben?

Bei Schichtbetrieb muss die erforderliche Brandschutzorganisation während der tatsächlichen Betriebszeiten gewährleistet sein.

Deshalb ist zu berücksichtigen, in welchen Schichten die ausgebildeten Brandschutzhelfer tatsächlich anwesend sind.

Müssen Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden?

Ja. Die ASR A2.2 nennt Abwesenheiten durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit ausdrücklich als Faktoren, die bei der Anzahl der Brandschutzhelfer berücksichtigt werden müssen.

Deshalb kann es erforderlich sein, mehr Personen auszubilden als die reine 5-Prozent-Rechnung ergibt.

Sind bei erhöhter Brandgefährdung automatisch 10 Prozent erforderlich?

Nein. Die ASR A2.2 legt für erhöhte Brandgefährdung keinen pauschalen Wert von 10 Prozent fest.

Die erforderliche Anzahl ist anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Verhältnisse festzulegen.

Reicht eine reine Online-Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Zur fachkundigen Unterweisung von Brandschutzhelfern gehören praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.

Eine ausschließlich theoretische Online-Ausbildung ohne entsprechende praktische Übung deckt diesen Bestandteil nicht ab.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer erneut geschult werden?

Bei normaler Brandgefährdung hat es sich nach ASR A2.2 bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen.

Das konkrete Intervall wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Wesentliche betriebliche Veränderungen können eine frühere Wiederholung erforderlich machen.

Brandschutzhelfer-Ausbildung bei PIBSI

Jetzt Brandschutzhelfer ausbilden lassen

Sie möchten einzelne Beschäftigte ausbilden lassen oder benötigen eine Inhouse-Ausbildung für Ihr Unternehmen?

Buchen Sie einen verfügbaren Ausbildungstermin, senden Sie uns eine Inhouse-Anfrage oder sprechen Sie direkt mit uns.