Nur ein Arbeitgeber auf der Baustelle
Nach Ihrer Auswahl ist voraussichtlich nur ein Arbeitgeber beziehungsweise ein Unternehmen mit eigenen Beschäftigten auf der Baustelle tätig.
Erste Einschätzung
- Ein SiGeKo ist voraussichtlich nicht erforderlich, wenn tatsächlich nur ein Arbeitgeber auf der Baustelle tätig wird.
- Eine Vorankündigung kann trotzdem relevant werden, wenn die Schwellenwerte der Baustellenverordnung erreicht werden.
- Besondere Gefährdungen sollten unabhängig davon fachlich geprüft werden.
Worauf Sie achten sollten
In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Sobald weitere Firmen, Nachunternehmer, Montagebetriebe, Fremdfirmen oder Betreiberpersonal beteiligt sind, kann die Einschätzung anders ausfallen.
Auch bei nur einem Arbeitgeber können Anforderungen aus Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gefahrstoffen, Absturzschutz, Verkehrssicherung oder Betreiberpflichten relevant sein.
Projekt von PIBSI prüfen lassen
Wenn Sie unsicher sind, prüft PIBSI anhand weniger Projektdaten, ob für Ihr Bau-, Energie-, Industrie-, Rückbau- oder Sanierungsprojekt Pflichten nach Baustellenverordnung zu berücksichtigen sind.
Projekt von PIBSI prüfen lassenHinweis: Diese Einschätzung ist eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder projektbezogene Prüfung.