Frage 3 von 3
Besonders gefährliche Arbeiten prüfen
Bei mehreren Firmen auf der Baustelle ist zusätzlich wichtig, ob besonders gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung möglich sind.
Es reicht eine erste Einschätzung. Wenn Sie unsicher sind, sollte das Projekt fachlich geprüft werden.
Sind besonders gefährliche Arbeiten geplant oder möglich?
Besonders gefährliche Arbeiten können dazu führen, dass bei mehreren Arbeitgebern ein SiGe-Plan voraussichtlich erforderlich wird, auch wenn keine Vorankündigungsschwelle erreicht wird.
Typische Beispiele
- Arbeiten mit Absturzgefahr, zum Beispiel Dacharbeiten, Fassadenarbeiten oder Arbeiten auf Gerüsten.
- Arbeiten in tiefen Baugruben, Gräben oder engen Bereichen.
- Arbeiten mit Gefahrstoffen, kontaminierten Bereichen oder unbekannten Bestandsrisiken.
- Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen.
- Arbeiten mit Ertrinkungsgefahr oder in der Nähe von Gewässern.
- Tunnelbau, unterirdische Arbeiten, Druckluftarbeiten oder Taucharbeiten.
- Montage oder Demontage schwerer Massivbauelemente.
- Rückbau-, Sanierungs- oder Umbauarbeiten mit erhöhten Schnittstellenrisiken.
Warum wird diese Frage gestellt?
Besonders gefährliche Arbeiten sind ein wichtiger Risikofaktor. Bei mehreren Arbeitgebern können sie dazu führen, dass ein SiGe-Plan voraussichtlich erforderlich oder dringend zu prüfen ist.
- Mehrere Arbeitgeber: SiGeKo voraussichtlich erforderlich.
- Besonders gefährliche Arbeiten: SiGe-Plan voraussichtlich erforderlich oder dringend zu prüfen.
- Unterlage für spätere Arbeiten: projektbezogen zu prüfen.
- Bei Sanierung, Rückbau, Energie- und Industrieprojekten ist eine frühe Prüfung besonders sinnvoll.
Hinweis: Diese Einschätzung dient der ersten Orientierung und ersetzt keine projektbezogene Prüfung.