SiGeKo-Check: Besonders gefährliche Arbeiten

Ergebnis D

Besonders gefährliche Arbeiten nach Baustellenverordnung

Nach Ihrer Auswahl sind mehrere Arbeitgeber beteiligt und es liegen möglicherweise besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV vor.

Erste Einschätzung

  • Ein SiGeKo ist voraussichtlich erforderlich.
  • Ein SiGe-Plan ist voraussichtlich erforderlich beziehungsweise dringend zu prüfen.
  • Die Unterlage für spätere Arbeiten ist projektbezogen zu prüfen.
  • Eine fachliche Projektprüfung wird empfohlen.

Beispiele für besonders gefährliche Arbeiten

  • Arbeiten mit Absturzgefahr, zum Beispiel Dach-, Fassaden- oder Gerüstarbeiten.
  • Arbeiten in tiefen Baugruben oder Gräben.
  • Arbeiten mit Gefahrstoffen, kontaminierten Bereichen oder unbekannten Bestandsrisiken.
  • Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen.
  • Arbeiten mit Ertrinkungsgefahr oder in der Nähe von Gewässern.
  • Tunnelbau, unterirdische Arbeiten, Druckluftarbeiten oder Taucharbeiten.
  • Montage oder Demontage schwerer Massivbauelemente.
  • Rückbau-, Sanierungs- oder Umbauarbeiten mit erhöhten Schnittstellenrisiken.

Die konkrete Einstufung sollte immer projektbezogen erfolgen, da Umfang, Umfeld, Schnittstellen und Ausführungsart entscheidend sind.

Projekt von PIBSI prüfen lassen

PIBSI prüft die Projektkonstellation, ordnet die Pflichten nach Baustellenverordnung ein und unterstützt bei SiGeKo-Leistung, SiGe-Plan und sicherer Koordination.

Projekt von PIBSI prüfen lassen
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Hinweis: Diese Einschätzung ist eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung oder projektbezogene Prüfung.