Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: praxisnah und passend zu Ihrem Betrieb
PIBSI unterstützt Unternehmen bei der vollständigen Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. Von der Aufnahme der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten über die Bewertung der Gefährdungen bis zu konkreten Maßnahmen und einer nachvollziehbaren Dokumentation.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Mit der Gefährdungsbeurteilung wird systematisch geprüft, welchen Gefährdungen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Gefährdungen zu vermeiden oder ausreichend zu reduzieren.
Dabei geht es nicht nur um offensichtliche Unfallgefahren. Auch Arbeitsmittel, Maschinen, Arbeitsabläufe, körperliche Belastungen, Arbeitsorganisation, Qualifikation, Unterweisung und psychische Belastungen können berücksichtigt werden.
Entscheidend ist deshalb nicht, irgendein Formular auszufüllen. Die Gefährdungsbeurteilung muss zu den tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen Ihres Unternehmens passen.
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt beim Arbeitgeber. Er muss ermitteln, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
PIBSI kann Sie dabei fachlich umfassend unterstützen, die Gefährdungen vor Ort aufnehmen, bewerten, Maßnahmen entwickeln und die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren.
Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber. Die fachliche Arbeit müssen Sie aber nicht allein erledigen.
Wann muss ich meine Gefährdungsbeurteilung prüfen?
Beschäftigen Sie Mitarbeiter, gehört die Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu den grundlegenden Aufgaben des Arbeitsschutzes.
Bestehender Betrieb
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten müssen hinsichtlich ihrer Gefährdungen betrachtet und erforderliche Maßnahmen festgelegt werden.
Neue Arbeitsplätze oder Prozesse
Neue Maschinen, Arbeitsmittel, Arbeitsplätze, Verfahren oder Tätigkeiten können neue Gefährdungen mit sich bringen.
Veränderungen im Betrieb
Ändern sich Arbeitsbedingungen oder zeigen sich neue Erkenntnisse, muss geprüft werden, ob bestehende Beurteilungen noch passen.
Unfall oder Beinaheunfall
Ein Ereignis kann zeigen, dass bestehende Maßnahmen nicht ausreichen oder Gefährdungen neu bewertet werden müssen.
BG oder Behörde
Werden Unterlagen angefordert, sollte die Gefährdungsbeurteilung nachvollziehbar und aktuell verfügbar sein.
Unterlagen sind veraltet
Eine einmal erstellte Datei ist kein dauerhaft fertiges Arbeitsschutzsystem. Sie muss zur aktuellen betrieblichen Situation passen.
Gefährdungsbeurteilungen für unterschiedliche Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
PIBSI unterstützt Unternehmen branchenübergreifend bei typischen betrieblichen Gefährdungen und Arbeitssituationen.
Die Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten
Gefährdungsbeurteilung bedeutet nicht: einmal erstellen und abheften. Die einzelnen Schritte bilden einen Kreislauf, der bei Veränderungen oder neuen Erkenntnissen erneut durchlaufen wird.
Tätigkeiten und vergleichbare Bereiche strukturieren.
Erkennen, was Beschäftigte bei ihrer Arbeit gefährden kann.
Risiken bewerten und Handlungsbedarf feststellen.
Geeignete Schutzmaßnahmen und Prioritäten bestimmen.
Verantwortlichkeiten und Umsetzung organisieren.
Kontrollieren, ob die Maßnahmen tatsächlich funktionieren.
Bei Änderungen oder neuen Erkenntnissen aktualisieren.
BG oder Arbeitsschutzbehörde verlangt kurzfristig eine Gefährdungsbeurteilung?
Dann sollte zuerst geklärt werden, was konkret fehlt, welche Frist gesetzt wurde und welche Arbeitsbereiche betroffen sind.
Gerade wenn eine Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Bezirksregierung oder Arbeitsschutzbehörde bereits Mängel festgestellt oder Unterlagen angefordert hat, zählt eine strukturierte Vorgehensweise.
PIBSI kann kurzfristig den vorhandenen Stand prüfen, fehlende Gefährdungsbeurteilungen identifizieren, erforderliche Informationen vor Ort aufnehmen und mit Ihnen einen belastbaren Weg zur Bearbeitung der offenen Punkte festlegen.
📋 Was wir zunächst prüfen
- Welche Frist wurde gesetzt?
- Was wurde konkret beanstandet?
- Welche Gefährdungsbeurteilungen sind vorhanden?
- Welche Tätigkeiten oder Bereiche fehlen?
- Sind vorhandene Unterlagen aktuell?
- Welche Maßnahmen sind bereits umgesetzt?
- Welche Dokumentation wird benötigt?
Sie wissen noch nicht, welche Gefährdungsbeurteilungen Sie benötigen?
Dann starten wir nicht mit einem pauschalen Dokumentenpaket, sondern mit Ihrem tatsächlichen Betrieb.
Im Rahmen einer ersten Begehung können wir Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und vorhandene Unterlagen überblicken. Anschließend können wir einschätzen, welche Gefährdungsbeurteilungen erstellt, überarbeitet oder ergänzt werden sollten.
Die erste Begehung von etwa 60 Minuten kann im Umkreis von 50 km um unseren Standort in Selfkant kostenlos als Kennenlerntermin beziehungsweise zur Aufnahme für ein konkretes Angebot genutzt werden.
Sie zeigen uns Ihren Betrieb.
Wir schauen auf den tatsächlichen Bedarf.
Kein pauschales Dokumentenpaket.
Gefährdungsbeurteilungen, die im Betrieb funktionieren
Ein Dokument erfüllt seinen Zweck nicht dadurch, dass es im Ordner liegt. Es muss die tatsächlichen Gefährdungen abbilden und zu umsetzbaren Schutzmaßnahmen führen.
Praxisbezogen
Wir betrachten die tatsächlichen Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Maschinen und Abläufe vor Ort.
Lösungsorientiert
Wir wollen Arbeit ermöglichen und sicher gestalten. Nicht einfach Verbote formulieren.
Nachvollziehbar
Maßnahmen müssen für Verantwortliche und Beschäftigte verständlich und im betrieblichen Alltag umsetzbar sein.
Deshalb erstellen wir keine Gefährdungsbeurteilung nur für die Ablage. Wir wollen, dass daraus im Betrieb sinnvolle Entscheidungen entstehen.
Typische Probleme bei Gefährdungsbeurteilungen
Gerade kleinere oder schnell gewachsene Unternehmen haben häufig einzelne Arbeitsschutzmaßnahmen, aber keine strukturierte Gesamtbeurteilung.
Standardformulare können helfen, ersetzen aber nicht die Betrachtung der tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen.
Die Dokumentation beschreibt noch einen früheren Stand des Betriebes.
Gefährdungen wurden erkannt, aber Verantwortlichkeit, Termin oder Wirksamkeitskontrolle fehlen.
Auch psychische Belastungen bei der Arbeit gehören zu den relevanten Gefährdungsfaktoren.
Spätestens bei einer Begehung fällt auf, wenn Papier und tatsächliche Arbeitsweise deutlich voneinander abweichen.
Was nach der Gefährdungsbeurteilung wichtig werden kann
Aus einer Gefährdungsbeurteilung ergeben sich häufig weitere Arbeitsschutzmaßnahmen. PIBSI kann diese Themen mit Ihnen weiterführen.
Gefährdungsbeurteilung verständlich erklärt
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Er muss beurteilen, welchen Gefährdungen seine Beschäftigten bei der Arbeit ausgesetzt sein können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. PIBSI kann ihn bei der fachlichen Durchführung und Dokumentation umfassend unterstützen.
Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ergibt sich für Arbeitgeber mit Beschäftigten. Welche weiteren Anforderungen an Dokumentation und Durchführung bestehen, hängt von den jeweiligen Arbeitsschutzvorschriften und der betrieblichen Situation ab.
Kann PIBSI die Gefährdungsbeurteilung komplett für uns erstellen?
PIBSI kann den Prozess von der Aufnahme der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten über die Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen bis zu Maßnahmenvorschlägen und Dokumentation bearbeiten. Die gesetzliche Verantwortung des Arbeitgebers bleibt dabei bestehen.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Entscheidend ist nicht ein pauschaler jährlicher Termin. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte insbesondere überprüft und fortgeschrieben werden, wenn sich Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel, Verfahren oder Tätigkeiten verändern oder neue Erkenntnisse zeigen, dass die bisherige Beurteilung oder die getroffenen Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Muss jede Tätigkeit eine eigene Gefährdungsbeurteilung bekommen?
Nicht zwingend. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen können vergleichbare Arbeitsplätze oder Tätigkeiten zusammengefasst werden. Entscheidend ist, dass die relevanten Gefährdungen vollständig und passend zur tatsächlichen Arbeit berücksichtigt werden.
Muss psychische Belastung berücksichtigt werden?
Ja. Psychische Belastungen bei der Arbeit gehören zu den möglichen Gefährdungsfaktoren. Wie sie sinnvoll beurteilt werden, hängt von Unternehmen, Tätigkeiten und Arbeitsorganisation ab.
Was muss dokumentiert werden?
Die Dokumentation muss nachvollziehbar erkennen lassen, welche Gefährdungen beurteilt wurden, welche Arbeitsschutzmaßnahmen daraus festgelegt wurden und wie deren Umsetzung beziehungsweise Wirksamkeit betrachtet wird. Die konkrete Form kann an Ihr Unternehmen angepasst werden.
Kann ich einfach eine Vorlage aus dem Internet verwenden?
Vorlagen und Handlungshilfen können eine gute Orientierung sein. Sie müssen jedoch an die tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen Ihres Unternehmens angepasst werden. Eine allgemeine Vorlage ersetzt nicht die individuelle Beurteilung.
Die BG hat eine kurze Frist gesetzt. Kann PIBSI kurzfristig helfen?
Ja, abhängig von Umfang und verfügbarer Kapazität. Teilen Sie uns direkt mit, welche Berufsgenossenschaft oder Behörde die Unterlagen angefordert hat, was beanstandet wurde und bis wann die Frist läuft. Dann können wir den tatsächlichen Aufwand schnell einschätzen.
Was kostet die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
Das hängt unter anderem von Betriebsgröße, Anzahl und Unterschiedlichkeit der Tätigkeiten, vorhandenen Unterlagen sowie dem Umfang der erforderlichen Begehungen und Dokumentation ab. Deshalb erstellt PIBSI ein individuelles Angebot statt pauschaler Dokumentenpakete.
Arbeitet PIBSI mit unseren bestehenden Vorlagen?
Ja. Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Berufsgenossenschaft bereits geeignete Vorlagen oder Dokumentationsstrukturen nutzt, können wir uns daran orientieren. Entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung fachlich nachvollziehbar und für Ihren Betrieb praktikabel bleibt.
Was ist bei speziellen Gefahrstoffen oder chemischen Fragestellungen?
Bei besonderen oder hochspezialisierten chemischen Fragestellungen prüfen wir zunächst, welche Fachkunde für den konkreten Sachverhalt erforderlich ist. Falls zusätzliche Spezialkenntnisse notwendig sind, sprechen wir das transparent mit Ihnen ab.
Fehlt Ihre Gefährdungsbeurteilung oder passt sie nicht mehr zu Ihrem Betrieb?
Wir schauen uns den tatsächlichen Bedarf an und erstellen mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung, die fachlich nachvollziehbar, praxisnah und auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist.