Arbeitsschutz-Unterweisungen für Unternehmen
Praxisnahe Unterweisungen für Ihre Beschäftigten. PIBSI vermittelt Gefährdungen und Schutzmaßnahmen verständlich und bezogen auf die tatsächlichen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Vor Ort oder online, auf Deutsch, Englisch und Niederländisch.
Eine gute Unterweisung muss bei den Beschäftigten ankommen
Beschäftigte müssen wissen, welche Gefährdungen bei ihrer Tätigkeit bestehen und wie sie sich und andere wirksam schützen können.
Deshalb sollte eine Unterweisung nicht nur allgemeine Regeln wiedergeben. Sie muss zur Tätigkeit, zum Arbeitsplatz, zu den eingesetzten Arbeitsmitteln und zu den tatsächlichen Gefährdungen passen.
PIBSI verbindet fachliche Arbeitsschutzinhalte mit verständlicher Sprache und konkreten Beispielen aus dem betrieblichen Alltag.
Eine Unterschrift ist noch keine gute Unterweisung.
Wenn Beschäftigte nach der Unterweisung zwar unterschrieben haben, aber nicht wissen, wie sie sich bei ihrer Arbeit richtig verhalten sollen, wurde das eigentliche Ziel verfehlt.
Verstehen. Anwenden. Sicher arbeiten.Wann müssen Beschäftigte unterwiesen werden?
Unterweisungen müssen zur jeweiligen Arbeitssituation passen. Bestimmte Ereignisse machen eine Unterweisung oder erneute Unterweisung besonders wichtig.
Neue Beschäftigte
Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen Beschäftigte die für ihren Arbeitsplatz und Aufgabenbereich relevanten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen kennen.
Neue Aufgaben
Ändert sich der Aufgabenbereich, können andere Gefährdungen und Schutzmaßnahmen relevant werden.
Neue Arbeitsmittel
Neue Maschinen, Geräte oder Verfahren können eine angepasste Unterweisung erforderlich machen.
Wiederkehrende Unterweisung
Unterweisungen müssen erforderlichenfalls wiederholt und an die Entwicklung der Gefährdungen angepasst werden. Welche Intervalle gelten, hängt auch vom jeweiligen Thema und Regelwerk ab.
Unfall oder Beinaheunfall
Ereignisse können zeigen, dass Schutzmaßnahmen oder das Wissen der Beschäftigten überprüft werden sollten.
BG oder Behörde
Fehlende, unvollständige oder nicht nachvollziehbare Unterweisungen können bei einer Betriebsbesichtigung zum Thema werden.
Welche Arbeitsschutz-Unterweisungen bietet PIBSI an?
Die Inhalte richten sich nach Ihrem Unternehmen, den Tätigkeiten Ihrer Beschäftigten und den tatsächlich vorhandenen Gefährdungen.
Unterweisung vor Ort oder online?
Beides ist möglich. Wenn es betrieblich sinnvoll ist, empfehlen wir die persönliche Unterweisung direkt im Unternehmen.
Unterweisung vor Ort
Direkt am Arbeitsplatz lassen sich Gefährdungen, Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen konkret zeigen und besprechen.
- Direkter Bezug zum tatsächlichen Arbeitsplatz
- Maschinen und Arbeitsmittel können einbezogen werden
- Praktische Demonstrationen möglich
- Rückfragen unmittelbar klären
- Höherer Praxisbezug für die Beschäftigten
Online-Unterweisung
Für geeignete Themen und verteilte Teams kann eine digitale Unterweisung eine effiziente Alternative sein.
- Ortsunabhängige Teilnahme
- Geeignet für bestimmte theoretische Inhalte
- Gut für räumlich verteilte Beschäftigte
- Direkter Austausch per Videokonferenz möglich
- Individuell mit dem Unternehmen abstimmbar
Von der Anfrage bis zur dokumentierten Unterweisung
Bedarf klären
Wir klären Thema, Tätigkeiten, Teilnehmer, Standort und gewünschten Termin.
Inhalte abstimmen
Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, betriebliche Regeln und Besonderheiten werden berücksichtigt.
Unterweisen
PIBSI vermittelt die Inhalte verständlich, tätigkeitsbezogen und praxisnah.
Verständnis sichern
Fragen und konkrete Situationen aus dem Arbeitsalltag können direkt besprochen werden.
Dokumentieren
Durchführung, Inhalte und Teilnahme werden nachvollziehbar dokumentiert.
Unterweisung durchgeführt. Nachweis vorhanden.
Zu einer organisierten Unterweisung gehört auch eine nachvollziehbare Dokumentation. PIBSI unterstützt nicht nur bei den Inhalten und der Durchführung, sondern auch bei den dazugehörigen Nachweisen.
Vorhandene Dokumentationssysteme des Kunden können dabei berücksichtigt werden. Die Unterweisung soll sich in Ihre bestehende Arbeitsschutzorganisation einfügen und nicht daneben ein neues Parallelsystem schaffen.
📋 Je nach Unterweisung dokumentieren wir unter anderem:
- Thema und Inhalte
- Datum der Unterweisung
- Teilnehmende Beschäftigte
- Durchführende Person
- Unterweisungs- bzw. Teilnehmernachweis
- Weitere kundenspezifische Angaben bei Bedarf
Regelmäßige Unterweisungen organisieren
Bei Bedarf unterstützt PIBSI Unternehmen nicht nur bei einer einzelnen Unterweisung, sondern auch bei wiederkehrenden Unterweisungsterminen.
Gemeinsam kann festgelegt werden, welche Beschäftigtengruppen zu welchen Themen unterwiesen werden müssen und welche Anlässe oder Wiederholungen berücksichtigt werden sollten.
Das reduziert das Risiko, dass notwendige Unterweisungen im Tagesgeschäft vergessen werden.
Unterweisungen planbar machen
Neue Beschäftigte, geänderte Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel und wiederkehrende Unterweisungen lassen sich strukturiert in die Arbeitsschutzorganisation integrieren.
Bei Bedarf begleitet PIBSI Sie fortlaufend.BG oder Arbeitsschutzbehörde bemängelt fehlende Unterweisungen?
Fehlen Unterweisungen oder Nachweise und wurde bereits eine Frist gesetzt, sollte zuerst geklärt werden, was konkret gefordert wird.
PIBSI kann mit Ihnen kurzfristig prüfen, welche Beschäftigten und Tätigkeiten betroffen sind, welche Unterweisungen fehlen und welche Unterlagen bereits vorhanden sind.
Anschließend können erforderliche Unterweisungen vorbereitet, durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
🔎 Was wir zuerst klären
- Welche Frist wurde gesetzt?
- Was wurde konkret beanstandet?
- Welche Beschäftigten sind betroffen?
- Welche Tätigkeiten werden ausgeführt?
- Welche Unterweisungen wurden bereits durchgeführt?
- Welche Nachweise sind vorhanden?
- Welche Themen müssen kurzfristig bearbeitet werden?
Unterweisungen auf Deutsch, Englisch und Niederländisch
Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn Beschäftigte die vermittelten Inhalte verstehen. PIBSI kann Unterweisungen deshalb in drei Sprachen durchführen.
Keine Unterweisung nur für die Unterschrift
Unser Ziel ist nicht, möglichst viele Folien zu zeigen. Beschäftigte sollen verstehen, welche Gefährdungen bei ihrer Arbeit bestehen und was sie konkret anders oder richtig machen sollen.
Praxisbezogen
Wir beziehen Tätigkeiten, Arbeitsplätze und betriebliche Situationen in die Unterweisung ein.
Lösungsorientiert
Arbeitsschutz soll sich in den Arbeitsalltag integrieren und sicheres Arbeiten ermöglichen.
Verständlich
Fachliche Inhalte werden so vermittelt, dass Beschäftigte sie nachvollziehen und anwenden können.
Das gilt auch für Unterweisungen: verständlich, konkret und möglichst nah an der tatsächlichen Arbeit.
Unterweisungen entstehen nicht isoliert
Welche Inhalte Beschäftigte kennen müssen, ergibt sich häufig aus Gefährdungsbeurteilung, Tätigkeit und betrieblicher Arbeitsschutzorganisation.
Arbeitsschutz-Unterweisungen verständlich erklärt
Muss ich meine Mitarbeiter im Arbeitsschutz unterweisen?
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen. Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz beziehungsweise Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sein.
Muss eine Arbeitsschutz-Unterweisung jedes Jahr durchgeführt werden?
Nicht für jedes Thema lässt sich pauschal dasselbe Intervall nennen. Unterweisungen müssen an die Gefährdungsentwicklung angepasst und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden. Für bestimmte Arbeitsmittel, Tätigkeiten oder Gefährdungen können zusätzliche Vorschriften konkretere Wiederholungsfristen festlegen. PIBSI prüft mit Ihnen, was für Ihren Betrieb und das jeweilige Thema gilt.
Wann müssen neue Mitarbeiter unterwiesen werden?
Die Unterweisung muss bei der Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und auf den jeweiligen Arbeitsplatz beziehungsweise Aufgabenbereich ausgerichtet sein.
Wer darf eine Arbeitsschutz-Unterweisung durchführen?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Für die fachliche Durchführung kann er geeignete Personen und Fachleute einbinden. Welche Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt insbesondere vom Unterweisungsthema und den vorhandenen Gefährdungen ab. PIBSI kann die fachliche Durchführung für Unternehmen übernehmen.
Kann PIBSI die Unterweisung bei uns im Unternehmen durchführen?
Ja. Die Unterweisung vor Ort ist für viele Themen sogar unsere bevorzugte Variante, weil Arbeitsplätze, Maschinen, Arbeitsmittel und konkrete Situationen unmittelbar einbezogen werden können.
Sind Unterweisungen auch online möglich?
Ja. Für geeignete Themen können Unterweisungen auch online durchgeführt werden. Ob eine Online-Unterweisung für den konkreten Inhalt sinnvoll ist, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
In welchen Sprachen bietet PIBSI Unterweisungen an?
PIBSI kann Arbeitsschutz-Unterweisungen auf Deutsch, Englisch und Niederländisch durchführen.
Bekommen wir einen Unterweisungsnachweis?
Ja. PIBSI kann die Durchführung, Inhalte und Teilnehmer nachvollziehbar dokumentieren und entsprechende Unterweisungs- beziehungsweise Teilnehmernachweise erstellen.
Können Sie unsere regelmäßigen Unterweisungen übernehmen?
Ja. Bei Bedarf unterstützt PIBSI Unternehmen auch fortlaufend bei wiederkehrenden Unterweisungen und der sinnvollen Organisation der notwendigen Themen und Beschäftigtengruppen.
Die Berufsgenossenschaft bemängelt fehlende Unterweisungen. Können Sie kurzfristig helfen?
Ja, abhängig von Thema, Umfang und verfügbarer Kapazität. Teilen Sie uns direkt mit, was beanstandet wurde und welche Frist gesetzt wurde. Wir prüfen dann kurzfristig, welche Unterweisungen und Nachweise tatsächlich benötigt werden.
Was kostet eine Arbeitsschutz-Unterweisung?
Das hängt unter anderem von Thema, Teilnehmerzahl, Dauer, Standort, Vorbereitungsaufwand, Sprache und gewünschtem Format ab. PIBSI erstellt deshalb ein individuelles Angebot passend zu Ihrem Bedarf.
Kann die Unterweisung auf unserer Gefährdungsbeurteilung aufbauen?
Ja. Das ist in vielen Fällen besonders sinnvoll. Erkenntnisse und Schutzmaßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung können direkt in die tätigkeitsbezogene Unterweisung übernommen werden.
Welche Unterweisung benötigen Ihre Beschäftigten?
Beschreiben Sie uns kurz Ihre Tätigkeiten, Teilnehmerzahl und das gewünschte Thema. Wir stimmen die Inhalte auf Ihren Betrieb ab und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.